Für das BG gilt die gesetzliche Regelung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes, nach der die Teilnahme am Unterricht, den anderen Schulveranstaltungen und an Schulprüfungen unentgeltlich ist.
Für Schulveranstaltungen außerhalb des lehrplanmäßigen Unterrichts, für die Entgelte an Dritte zu entrichten sind, müssen die Kosten von den Schülern und Schülerinnen bzw. deren Eltern übernommen werden. Solche Kosten entstehen z.B. durch eine einwöchige Oberstufenfahrt, die in der Regel in der 12. Jahrgangsstufe stattfindet. Um jedem Schüler und jeder Schülerin die Teilnahme zu ermöglichen, werden Fahrten in unterschiedlicher Kostenhöhe angeboten.
Lernmittel werden den Schülerinnen und Schülern in der Regel unentgeltlich und leihweise zur Verfügung gestellt. Kostenbeiträge können von Schülerinnen und Schülern für Unterrichtsmaterialien verlangt werden, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet oder verbraucht werden bzw. bei ihnen verbleiben. Lediglich für Kopiergeld wird eine Kostenpauschale von 10,- € je Schuljahr verlangt.
Ausbildungsförderung kann gewährt werden. Anträge sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg, Tel.: (04331) 2020, zu stellen.