Schulordnung

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler,

wir begrüßen Sie recht herzlich in unserer Schulgemeinschaft und freuen uns darüber, dass Sie zu uns gekommen sind, um sich auf Ihr Berufsleben vorzubereiten.

Täglich befinden sich Schülerinnen und Schüler aus sehr unterschiedlichen Ausbildungsberufen und vollzeitschulischen Bildungsgängen in der Schule. Das Zusammenwirken vieler Menschen auf einem relativ engen Raum erfordert von jedem Einzelnen ein hohes Maß an Rücksicht und Mitverantwortlichkeit. Um eine optimale Zusammenarbeit in der Schule zu gewährleisten und zu einem geordneten Schulleben beizutragen, hat die Pädagogische Konferenz, zusätzlich zu geltenden Gesetzen, folgende Schulordnung aufgestellt:

1. Unterrichtszeiten

1.1 Die täglichen Unterrichtszeiten der unterschiedlichen Schulstandorte variieren und werden von der Klassen-leitung bei der Einschulung mitgeteilt.

1.2 Die Ferienzeiten von berufsbildenden Schulen können von denen der allgemeinbildenden Schulen abweichen. Die Einschulungstermine, die Ferienregelungen sowie die Blockpläne der einzelnen Ausbildungsberufe sind auf der Schulhomepage hinterlegt.

2 Fehlen vom Unterricht

2.1 Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen vom Unterricht fernbleiben, verständigen Sie bitte umgehend die Schule über die Abwesenheitsmeldung auf der Homepage oder Ihre Klassenleitung via E-Mail.

2.2 Entschuldigungen sind innerhalb von drei Schultagen nach Eintritt des Versäumnisfalles abzugeben. Ab dem dritten Krankheitstag ist in Vollzeitbildungsgängen ein ärztliches Attest einzureichen. Schülerinnen und Schüler im dualen Ausbildungsverhältnis müssen sich beim Ausbildungsbetrieb arbeitsunfähig melden und diesen bitten, die Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen der Schule zu bestätigen.

2.3 Ein Fehlen vom Unterricht aus anderen als gesundheitlichen Gründen ist nur nach vorheriger Absprache mit der Klassenleitung, ggf. der Schulleitung und dem Betrieb möglich (siehe §15 BBiG, §15 SchulG S-H). Für diesen Fall ist vorher ein schriftlicher Antrag auf Freistellung vom Unterricht bei der Klassenleitung zu stellen.

2.4 Häufiges Fehlen (betrifft Schülerinnen und Schüler in Vollzeitbildungsgängen)
Bei häufigem Fehlen ist die Klassenleitung berechtigt, für Fehlzeiten unter drei Tagen ein Attest oder eine behördliche Bescheinigung einzufordern.

2.5 Das Versäumen von Klassenarbeiten ist nur durch ein Attest oder eine behördliche Bescheinigung zu entschuldigen. In diesem Fall können Arbeiten gegebenenfalls an einem vereinbarten Termin nachgeschrieben werden.

3.

Der Wechsel der Ausbildungs- oder Arbeitsstätte, die Änderung der Anschrift Ihrer Ausbildungsstätte oder Ihres Betriebes, Ihrer Eltern oder bei Volljährigkeit Ihres eigenen Wohnsitzes, ist umgehend der Klassenleitung mit-zuteilen.

4.

Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft im Unterrichtsraum, meldet sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Schulbüro.

5.

Die Schulrechner sind Lehr-/Lernmittel. Schülerinnen und Schüler, die den Internetzugang, z.B. durch Aufruf von gewaltverherrlichenden, rassistischen oder pornographischen Inhalten missbrauchen, werden von der weiteren Nutzung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Nutzung des Internets über das schuleigene Netzwerk mit eigenen mobilen Endgeräten.

6. 

Während der Pausen ist Ihnen der Aufenthalt in der Pausenhalle und auf dem Schulhof gestattet, nicht aber in den Klassenräumen. Über Ausnahmen entscheidet die jeweilige Fachgruppe des Bildungsganges. Es ist ratsam, Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt in den Klassenräumen zu lassen, da für den Verlust nicht gehaftet werden kann.

7.

In den Klassenräumen herrschen für den jeweiligen Bildungsgang ggf. weitere Klassenraumregeln, die Ihnen durch die Klassenleitung mitgeteilt werden.

8.

Tragen Sie bitte zur Sauberkeit in der Schule bei und schonen Sie Klassen- und Laborräume sowie Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmaterialien. Benutzen Sie bitte für die korrekt getrennte Entsorgung Ihres Mülles die entsprechend gekennzeichneten Sammelbehälter. Hinterlassen Sie die Toiletten stets sauber und beachten Sie gängige Hygieneregeln. Für vorsätzliche Beschädigungen von Schuleigentum oder Eigentum anderer werden Sie haftbar gemacht.

9.

Fahrräder, E-Roller und Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den hierfür vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden und sind gegen Diebstahl zu sichern. Beachten Sie bitte die Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h auf dem gesamten Schulgrundstück und parken Sie ihr Kraftfahrzeug korrekt innerhalb der Markierungen.

10.

Gegen Unfallfolgen sind Sie nur auf dem Schulgrundstück, bei Schulveranstaltungen und auf dem direkten Hin- und Rückweg zwischen der Schule und Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Wohnort versichert. Wenn Sie das Schulgrundstück zwischenzeitlich verlassen, besteht kein Versicherungsschutz für Unfall- und Haftpflichtschäden.

11.

Das Gesetz verbietet es, Waffen jedweder Art, waffenähnlich Gegenstände (z.B. Taschenmesser o.ä.) und Pyrotechnik (z.B. Feuerwerkskörper o.ä.) in der Schule bei sich zu führen. Laserpointer, technisches Spielzeug, Smartphones und mobile audio-visuelle Aufnahme- und Abspielgeräte sind während der Unterrichtszeiten abzuschalten. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Betreiben von WLAN-Accesspoints und Hotspots untersagt. Über die Nutzung eigener mobiler, geeigneter Endgeräte im Unterricht entscheidet die unterrichtende Lehrkraft.

12.

Das Mitbringen und der Konsum von Drogen jeglicher Art (Alkohol, Cannabis, usw.) ist verboten.

13.

Das Rauchen in den Schulgebäuden und auf dem gesamten Schulgelände ist gesetzlich untersagt.

14.

Um den Schulfrieden zu wahren, dulden wir an unserer Schule keinerlei extreme, fanatische, rassistische, antisemitische, minderheitenfeindliche, sexistische oder sonstige menschenverachtende Haltungen, weder durch Wort und Schrift, noch durch entsprechende Symbole oder Bekleidungsmarken, durch die sich andere bedroht oder diskriminiert fühlen können.

15.

Die Verbindungslehrkräfte und die Schülervertretung (SV) stehen zu veröffentlichten Sprechzeiten und darüber hinaus nach Vereinbarung im SV-Büro zur Verfügung. Die SV bietet einen national und einen international gültigen Schülerausweis an. Dieser kann bei der Klassenleitung beantragt werden, der Kostenbeitrag dafür kommt der Arbeit der SV zugute.

16.

Wer das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft vorsätzlich stört, muss sich dafür verantworten und mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen.

Wir sind davon überzeugt, dass auf der Grundlage dieser Schulordnung ein gutes und wertschätzendes Zusammen-leben aller gewährleistet ist.

Wir wünschen Ihnen eine zufriedene und erfolgreiche Zeit in unserer Schule.

 

Schulordnung als PDF zum Download (Stand: Mai 2026)