Schulordnung

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler,

wir begrüßen Sie recht herzlich in unserer Schulgemeinschaft und freuen uns darüber, dass Sie zu uns gekommen sind, um sich auf Ihr Berufsleben vorzubereiten. Damit sind Sie verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen.

Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die die gebotenen Möglichkeiten zum Besuch eines Weiterqualifizierenden Bildungsganges nutzen, sind aus eigenem Entschluss ein Vertragsverhältnis mit der Schule eingegangen, aus dem sich durch das Schulgesetz Rechte und Pflichten ergeben (§ 28 SchulG).

Täglich befinden sich Schülerinnen und Schüler aus sehr unterschiedlichen Berufen in der Schule. Das Zusammenwirken vieler Menschen auf einem relativ engen Raum erfordert von jedem einzelnen ein hohes Maß an Einsicht, Rücksicht und Mitverantwortlichkeit. Um eine optimale Arbeit in der Schule zu gewährleisten und zu einem geordneten Schulleben beizutragen, haben Schülervertretung, Elternvertretung, die Schulleitung sowie das Lehrerkollegium folgende SCHULORDNUNG aufgestellt:

1. Schulzeiten

1.1 Die täglichen Unterrichtszeiten entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht:

Vormittagsblock

07.45 bis 09.15 Uhr1. + 2. Std.Unterricht gem. Std.-Tafel
09.15 bis 09.35 UhrPauseFrühstückspause
09.35 bis 11.05 Uhr3. + 4. Std.Unterricht gem. Std.-Tafel
11.05 bis 11.25 UhrPauseOrganisationspause

Mittagsblock

11.25 bis 12.55 Uhr5. + 6. Std.Unterricht gem. Std.-Tafel
12.55 bis 13.15 UhrPauseMittagspause

Nachmittagsblock

13.15 bis 14.45 Uhr7. + 8. Std.Unterricht gem. Std.-Tafel
14.45 bis 15.00 UhrPauseOrganisationspause
15.00 bis 15.45 Uhr9. Std.Unterricht gem. Std.-Tafel

1.2 Ferien

Die Ferien weichen etwas von denen anderer Schulen ab. Sie werden in jedem Jahr durch die pädagogische Konferenz festgelegt. Sie werden in jeder Klasse bekanntgemacht.

2. Fehlen vom Unterricht

2.1 Gesundheitliche Gründe

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen vom Unterricht fernbleiben müssen, verständigen Sie bitte sofort die Schule. Entschuldigungen sind innerhalb von 3 Schultagen nach Eintritt des Versäumnisfalles abzugeben. Ab 3. Krankheitstag ist ein ärztliches Attest einzureichen.

Bei Berufsschülerinnen/Berufsschülern, denen kein Blockunterricht angeboten wird, muss das Entschuldigungsschreiben zusätzlich vom Betrieb gegengezeichnet werden und ist unverzüglich zum nächsten Schultag vorzulegen.

2.2 Persönliche und betriebliche Gründe

Ein Fehlen vom Unterricht aus anderen als gesundheitlichen Gründen ist nur nach vorheriger Absprache mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer und dem Betrieb möglich. Für diesen Fall ist vorher ein schriftlicher Antrag zu stellen. Dringende Arbeit im Betrieb ist nach dem Gesetz kein Entschuldigungsgrund, das muss auch Ihr Ausbilder/Arbeitgeber beachten.

2.3 Häufiges Fehlen

(betrifft Schülerinnen und Schüler in Vollzeitklassen)

Bei häufigem Fehlen ist die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer berechtigt, auch für Fehlzeiten unter drei Tagen ein Attest oder eine behördliche Bescheinigung einzufordern.

2.4 Versäumen von Klassenarbeiten

(betrifft Schülerinnen und Schüler in Weiterqualifizierenden Bildungsgängen)

Das Versäumen von Klassenarbeiten ist nur durch ein Attest oder eine behördliche Bescheinigung zu entschuldigen. In diesem Fall können Arbeiten an einem vereinbarten Termin nachgeschrieben werden.

3. Weiteres

  1. Der Wechsel der Ausbildungs- oder Arbeitsstätte, die Änderung der Anschrift Ihrer Ausbildungsstätte oder Ihres Betriebes, Ihrer Eltern oder bei Volljährigkeit Ihres eigenen Wohnsitzes, ist sofort dem Klassenlehrer mitzuteilen.
  2. Tragen Sie bitte zur Sauberkeit in der Schule bei und schonen Sie Klassen- und Laborräume sowie Einrichtungsgegenstände. Benutzen Sie bitte für die Entsorgung Ihres Mülles die entsprechend gekennzeichneten Sammelbehälter. Für vorsätzliche Beschädigungen werden Sie oder Ihre Eltern haftbar gemacht.
  3. Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft im Unterrichtsraum, meldet sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher diesbezüglich im Schulbüro.
  4. Während der Pausen ist Ihnen der Aufenthalt nur in der Pausenhalle und auf dem Schulhof gestattet, nicht aber auf den Fluren und in den Klassenräumen. Es ist ratsam, Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt in den Klassenräumen zu lassen, da für den Verlust nicht gehaftet werden kann. Die Unterrichtsräume werden während der Pause durch die zuständige Lehrkraft abgeschlossen.
  5. Fahrräder, E-Roller und Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den hierfür vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden und sind gegen Diebstahl zu sichern. Beachten Sie bitte die Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h auf dem Schulgrundstück.
  6. Gegen Unfallfolgen sind Sie nur auf dem Schulgrundstück, bei Schulveranstaltungen und auf dem direkten Hin- und Rückweg zwischen Schule und Wohnung versichert. Wenn Sie das Schulgrundstück verlassen, besteht kein Versicherungsschutz für Unfall- und Haftpflichtschäden.
  7. Das Gesetz verbietet es, Waffen jeder Art und Feuerwerkskörper in der Schule bei sich zu führen. Laserpointer, technisches Spielzeug, Handys und mobile audiovisuelle Aufnahme- und Abspielgeräte sind während der Unterrichtszeiten abzuschalten und dürfen nicht benutzt werden. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Betreiben von W-LAN Accesspoints untersagt.
  8. Das Mitbringen und der Konsum von Drogen jeglicher Art ist verboten. Das gilt auch für Alkohol.
  9. Die internetfähigen Rechner sind Lernmittel, Schülerinnen und Schüler, die den Internetzugang, z.B. durch Aufruf von gewaltverherrlichenden, rassistischen oder pornographischen Inhalten missbrauchen, können von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden.
  10. Um den Schulfrieden sowie ein tolerantes und angstfreies Miteinander zu gewährleisten, werden Erscheinungsformen extremistischer Gesinnung sowie gewaltbereiter Gruppen nicht toleriert. Das gleiche gilt für Kennzeichen und andere Medien durch deren Symbolgehalt sich andere bedroht, diskriminiert oder verunglimpft fühlen können.
  11. Die Verbindungslehrerinnen/Verbindungslehrer und Schülervertreterinnen/Schülervertreter stehen zu veröffentlichten Sprechzeiten und darüber hinaus nach Vereinbarung im SV-Büro zur Verfügung.
  12. Wer das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft vorsätzlich stört, muss sich dafür verantworten und mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen.
  13. Das Essen und Trinken in Unterrichtsräumen ist nicht gestattet, über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
  14. Durch Erlass ist das Rauchen in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände nicht gestattet. Die pädagogische Konferenz entscheidet über den Weg der Umsetzung.

Ein fester Bestandteil unseres Schullebens ist die Schülervertretung (SV), deren organisatorischer Aufbau-, Aufgaben- und Handlungsbereich durch eine Satzung festgelegt ist. Sie bietet einen national und einen international gültigen Schülerausweis an. Der Kostenbeitrag dafür kommt der Arbeit der SV zugute.

Zu Beginn der Schulzeit wird gemäß § 33 SchulG ein Kostenbeitrag in für Verbrauchsmaterialien erhoben. Die pädagogische Konferenz entscheidet über die Höhe. Dieser Betrag wird jährlich im voraus erhoben.

Wenn Sie meinen, dass Sie benachteiligt oder ungerecht behandelt worden sind, oder wenn Sie Wünsche, Anregungen oder Beschwerden vorbringen möchten, so können Sie sich an die/den Klassen- oder Fachlehrerin/Fachlehrer, die Schülervertretung, die Verbindungslehrerin/den Verbindungslehrer, die Elternvertretung oder die Schulleitung wenden. Wir sind davon überzeugt, dass auf der Grundlage dieser Schulordnung und einem ehrlichen und offenen Gespräch ein optimales Zusammenleben aller gewährleistet ist.

Wir wünschen Ihnen eine zufriedene und erfolgreiche Zeit in Ihrer Schule.

Schulordnung als PDF zum Download