Anmeldeformular Vollzeitschulen

Die nachfolgenden Angaben werden gem. §30 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) erhoben. Die Speicherung der Daten erfolgt elektronisch (auf Karteikarte) und in Akten. Die weitere Datenverarbeitung richtet sich nach den weiteren Vorschriften des §30 SchulG sowie den ergänzenden Bestimmungen der Datenschutzverordnung Schule.

Sie haben ein Recht unentgeltliche Auskunft und Akteneinsicht gem. § 30 Abs. 8 SchulG. Bei vermuteten Verletzungen des Datenschutzrechtes können Sie sich an das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein wenden.

 



Bei minderjährigen Bewerbern müssen wir die Daten für den gesetzlichen Vertreter (z.B. die Eltern) abfragen. Alle nun folgenden Daten beziehen sich auf den gesetzlichen Vertreter.